Bildungsschecks für Fortbildungen
Das Land NRW möchte mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Weiterbildung von ArbeitnehmerInnen durch Bildungsschecks unterstützen. Bildungsschecks können ArbeitnehmerInnen von kleinen und mittleren Unternehmen (maximal 250 Beschäftigte) bekommen, die in den letzten 2 Jahren an keiner betriebliche Weiterbildung teilgenommen haben. Auch Firmen können Bildungsschecks für Ihre Mitarbeiter bekommen. Ausgenommen von den Bildungsschecks sind Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes und von größeren Unternehmen. Betriebsinhaber/Eigentümer von Unternehmen mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten erhalten Bildungsschecks nur im ersten Jahr nach der Gründung. Mitarbeitende Inhaber und Teilhaber, Selbständige und Freiberufler ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigte bekommen Bildungsschecks nur in den ersten 5 Jahren nach Gründung.
Eine Person kann maximal 2 Bildungsschecks erhalten.
Mit dem Bildungsscheck übernimmt das Land bis zu 50 Prozent des Bruttopreises der Weiterbildungsmaßnahme, maximal jedoch 500 €.
Wir von Lust auf Zukunft akzeptieren Bildungsschecks des Landes NRW für unsere Fortbildungsangebote, wenn Sie Ihren Anteil an den Kosten zum Beginn der Weiterbildung komplett zahlen. Bei einem 500 € Bildungsscheck zahlen Sie vor Beginn der Fortbildung ebenfalls (mindestens) 500 € an uns; die restlichen Kosten der Fortbildung können Sie in Raten zahlen.
Bildungsschecks erhalten Sie bei Beratungsstellen. Eine Liste der Beratungsstellen in Ostwestfalen-Lippe gibt als PDF.
Externe Links zu Bildungsschecks des Landes NRW:
(Die Website des Landes wird häufig geändert und so kann es sein, dass Links nicht funktionieren.)
- Webseite des Landes NRW zu den Bildungsschecks
- Fragen und Antworten (FAQ) zu den Bildungsschecks als PDF
- sehr ausführliche Fragen und Antworten zu den Bildungsschecks
- Beratungsstellen für Bildungsschecks


